Verteilung von Schutzmaterial für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zur Verhinderung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
zum Schutz der Beschäftigten sowie der Patientinnen und Patienten und der Bewohnerinnen und Bewohner ist eine ausreichende Ausstattung der Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit persönlicher Schutzausrüstung aller Art (im Wesentlichen Schutzmasken, -brillen und -kittel) sicherzustellen.
Die Versorgungslage ist derzeit, wie allgemein bekannt, kritisch. Die Landesregierung hat entsprechendes Schutzmaterial in erheblichem Umfang bestellt, das sukzessive in den nächsten Tagen und Wochen geliefert werden soll.
Eintreffende Lieferungen sollen von den Bezirksregierungen bis zur Weiterverteilung zunächst in Verwahrung genommen werden. Die Anlieferung erfolgt über die Hilfsorganisationen unmittelbar an Sie. Die Kosten für sämtliche Lieferungen werden zunächst vom Land getragen.
Das Schutzmaterial ist dann von den Bezirksregierungen unverzüglich entsprechend den vor Ort festgestellten Bedarfen in eigener
Verantwortung bis auf weiteres den Kreisen und kreisfreien Städten zur weiteren Verteilung an die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung zu stellen. Vorrangig sind dabei Krankenhäuser und Einrichtungen, in denen bereits Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurden bzw. in denen Patientinnen und Patienten behandelt oder versorgt werden, die an COVID-19 erkrankt sind.
Niedergelassene Ärzte sind nicht aus diesen Lieferungen zu versorgen. Hierfür ist eine gesonderte Verteilstruktur über die Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehen. Die Versorgung in diesem Bereich erfolgt unmittelbar vom Bundesministerium für Gesundheit.
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