Land startet “NRW Überbrückungshilfe Plus” für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.
Kontaktieren Sie einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Sie können Anträge nur in Zusammenarbeit mit diesen Dienstleisterinnen und Dienstleistern stellen. Gemeinsam besprechen Sie dann das weitere Vorgehen zur Antragstellung. Die Bundesregierung stellt hierfür ein bundeseinheitliches Antragsportal zur Verfügung. Dort können sich die Berater registrieren und vom 10. Juli 2020 an Anträge stellen. Informationen zu den Programmen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe.
Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Sie erhalten für die Monate Juni bis August verlorene Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2020 und die Auszahlungsfrist am 30. November 2020.
Die Registrierung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, sowie die Ausschlusskriterien finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html