Am 24. November ist die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Damit verbunden sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die 3G-Regelung am Arbeitsplatz umzusetzen und zu kontrollieren.
Unser Mitgliedsunternehmen, die Brainfeet GmbH, lädt Sie, gemeinsam mit der Saneware Software GmbH, zu einem kostenlosen und kurzfristig anberaumten Online-Seminar ein, wie die ab dem heutigen 24. November 2021 geltenden Arbeitgeberkontroll- und dokumentationspflichten durch den Einsatz einer 3G-Status-Software einfach und rechtskonform umgesetzt werden können.
3G am Arbeitsplatz – Was heißt das?
Ab 24. November .2021 ist den Beschäftigten gem. § 28b Absatz 1 IfSG der Zutritt zur Arbeitsstätte nur mit 3G-Status erlaubt. Der Arbeitgeber ist zur Kontrolle des 3G-Status verpflichtet. Hierzu muss er eine effiziente betriebliche Zutrittskontrolle etablieren, die eine lückenlose Umsetzung der Nachweispflicht zum 3G-Status (geimpft, genesen, getestet) sicherstellt.
Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Gültigkeit der Nachweise. Für nicht Geimpfte ist eine tägliche Überprüfung ihres negativen Teststatus Voraussetzung für den Zugang zur Arbeitsstätte. Hat der Arbeitgeber den Genesenennachweis oder den Impfnachweis einmal kontrolliert und diese Kontrolle dokumentiert, können Beschäftigte mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis anschließend grundsätzlich von den täglichen Zugangskontrollen ausgenommen werden. Die dokumentierten Daten sind spätestens sechs Monate nach Ihrer Erhebung zu löschen.
Die Beschäftigten und der Arbeitgeber müssen den Impf-/Genesenen-/Testnachweis für Kontrollen durch die zuständigen Behörden bereithalten. Die Beschäftigten können die Nachweise auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber hinterlegen. Die Kontroll- und Dokumentationspflicht des Arbeitsgebers bzgl. des 3G-Status der Beschäftigen dürfte auch Leiharbeitnehmer und ggf. längerfristig im Betrieb tätige Beschäftigte eines Auftragnehmers umfassen.
Für Pflegeeinrichtungen gilt darüber hinaus, dass Beschäftigte, die geimpft oder genesen sind, zusätzlich einen negativen Schnell- oder Selbsttest bzw. PCR-Test nachweisen müssen.
Verstöße werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Beschäftigten mit einem Bußgeld geahndet und können für Beschäftigte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Die Daten über den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status dürfen von den Arbeitgebern zur Erfüllung der Kontroll- und Dokumentationspflichten verarbeitet, aber nicht langfristig gespeichert werden, auch um die betrieblichen Hygienekonzepte besser anpassen zu können.
(Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt | Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/weiterhin-schutz-und-unterstuetzung.html)
Was erwartet Sie im Webinar?
Im Webinar erfahren Sie, wie die 3G-Status-Sofware Sie als Arbeitgeber bei der Umsetzung der aktuellen Rechtslage unterstützt:
- Datenschutzkonforme Abfrage des Impfschutzes
- Lister der Mitarbeiter, deren 3G-Staus überprüft werden muss
- Erstellung von Test-Logbüchern und Test-Dokumentation
- Erinnerung vor dem Auslaufen des 3G-Status
- Passgenaue Zugriffsrechte für die Benutzer
Das Webinar findet alternativ an folgenden Terminen statt:
1) 26. November 2021 von 13:00 bis 14:00 Uhr | 2) 30. November 20.21 von 10:00 bis 11:00 Uhr
Zugangs-Informationen für beide Termine:
1) 26. November 20.21 von 13:00 bis 14:00 Uhr
Thema: 3G am Arbeitsplatz – Was heißt das?
Uhrzeit: 26.Nov..2021 01:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
Zoom-Meeting beitreten
https://us06web.zoom.us/j/87280088147?pwd=SVloa0hvdm5Zck5QSmhmazNvUjBLdz09
Meeting-ID: 872 8008 8147
Kenncode: 974699
2) 30. November 20.21 von 10:00 bis 11:00 Uhr
Thema: 3G am Arbeitsplatz – Was heißt das?
Uhrzeit: 30.Nov..2021 10:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
Zoom-Meeting beitreten
https://us06web.zoom.us/j/84348080918?pwd=K3A3MnpaNms1Y1dkRGh0SnZXSDIvZz09
Meeting-ID: 843 4808 0918
Kenncode: 097910
Ihre Teilnahme ist kostenlos und Sie verpflichten sich zu nichts.