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Medizinrecht & Medizinproduktrecht
Haftungs- & Vergütungsfragen
Beratung & Vertretung
Sie haben Fragen zur Nutzungsbewertung von Produkten und Behandlungsmethoden im Kontext des deutschen Sozialrechts?
Sie beabsichtigen, ein Produkt in den Markt einzuführen und möchten u.a. Vergütungsfragen klären?
Sie möchten konkret wissen, welche Schritte wann zu tun sind, um die Vergütung zu sichern?
Sie oder Ihre Kunden haben Probleme, eine Vergütung für bereits im Markt befindliche Produkte zu erlangen?
Wir beraten und unterstützen Sie gern! Sprechen Sie uns an!
Die Kanzlei Helling besteht seit mehr als 35 Jahren.
Die Schwerpunkte unserer Kanzlei liegen in den Bereichen des Medizinrechts und Medizinprodukterechts. Unsere Kompetenzen werden durch die langjährige erfolgreiche Tätigkeit und durch die entsprechenden Fachanwaltschaften ausgewiesen.
Die besondere medizinrechtliche Expertise der Kanzlei liegt im Bereich der Klärung von Haftungs- und Vergütungsfragen.
Vergütungsfragen in Deutschland unterliegen einem komplexen rechtlichen Regelungsrahmen. Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen, können nur indirekt Einfluss auf die Vergütungsgewährung nehmen. Die Klärungsprozesse sind langwierig und verlangen Expertenwissen.
Wir bieten unseren Mandanten interdisziplinäre Beratung und Vertretung in allen Fragen der Vergütungserlangung, von der Unterstützung bei der Nutzenbewertung über die Begleitung im OPS-Antragsverfahren bis zur sozialgerichtlichen Durchsetzung von Vergütungsansprüchen.
Wir kooperieren ständig mit einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, der auf viele Jahre klinische und administrative Tätigkeit sowohl auf Seiten der Kostenträger als auch der Leistungserbringer zurückblickt, und der deshalb im Hinblick auf Vergütungsfragen für Medizinprodukte als ausgewiesener Experte gelten kann.